Formale 1 Intervista gratuita
La famiglia Schumacher bekommt hohes Schmerzensgeld
Stand: 23.05.2024 | Lesedauer: 2 minuti
Von Enrico Ahlig, Michel Milewski
Questa illustrazione hatte vor einem Jahr ein Interview mit Michael Schumacher veröffentlicht. Le risposte aber stammten von einer KI. Il verantwortliche Chefredakteurin deve essere stato inviato – den Verlag kommt das Fake-Gespräch nun teuer zu stehen.
MSi tratta di un’Intervista ben finanziata con Michael Schumacher ed è illustrata dai suggerimenti di Licht führen. Se viene assegnato l'”Ubermedia”, il “Die Aktuelle” vale 200.000 euro. Schmerzensgeld an die Familie von Michael Schumacher.
Das Magazin aus dem Funke-Verlag veröffentlichte im vergangenen Jahr ein angebliches Interview mit dem siebenfachen Formel-1-Weltmeister. D’altra parte i titoli sono anche “Welt-Sensation” angekündigt. Jedoch war das Interview erfunden. Ora che ci sono gli angeli puoi leggere la rivista e le risposte di alcuni degli articoli intellettuali più popolari.
Der Presserat rügte schon nach der Veröffentlichung die Bewerbung des angelblichen Interviews mit den Worten: “Diese schwere Irreführung der Leserschaft ist dazu geeignet, die Glaubwürdigkeit der Presse zu schädigen.”
Entschuldigung und Richtigstellung in der Causa Michael Schumacher
Die Familie des 2013 bei einem Ski-Unfall schwer verunglückten Rennfahrers ging gegen den Verlag nach dem Erscheinen des Fake-Interviews vor. Funke bat um Entschuldigung und ließ eine Richtigstellung drucken: „Dieser geschmacklose und irreführende Artikel hätte nie erscheinen dürfen. Ertspricht in keiner Weise den Standards von Journalismus, wie wir – und unsere Leserinnen und Leser – ihn bei einem Verlag wie Funke erwarten.“ Laut “Übermedien” sei dies “die bisher höchste bekannte Summe, die Funke Schumacher überweisen musste”.
Außerdem wurde verantwortliche Chef redakteurin Anne Hoffmann entlassen, die die Kündigung allerdings nicht akzeptierte und jetzt vor dem Arbeitsgericht München Recht bekam. Die außerordentliche Kündigung sei unverhältnismäßig. Funke hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
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